Projektrahmen
 |
| |
Der Verein unterhält drei koedukative Jugendwohngemeinschaften (Nordtraum, Jugendwohnprojekt LODOS, Jugendwohnprojekt Palacio) und eine Mädchen-WG (Mädchenwohnprojekt Courage).
Jeweils vier bis sechs Jugendliche leben in einer Wohnung, die in den meisten Fällen in ein normales Wohnumfeld integriert ist. Nach Möglichkeit werden die Wohngruppen interkulturell besetzt. Den Jugendlichen steht ein eigenes, beim Einzug unmöbliertes, Zimmer zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume (Gruppenraum, Küche, Badezimmer) werden von allen BewohnerInnen gemeinsam benutzt.
Die Betreuung der in den JWGs untergebrachten Jugendlichen wird von jeweils zwei sozialpädagogischen Fachkräften mit insgesamt 12 Wochenstunden pro Platz geleistet. In den koedukativen Wohngemeinschaften arbeiten in der Regel eine Frau und ein Mann, während in der MWG zwei Frauen tätig sind.
|
Zielgruppe
 |
|
|
In die Jugendwohngemeinschaften werden Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr aufgenommen, die
  |
nicht mehr in ihrem bisherigen Lebenszusammenhang bleiben können und eine alternative Lebensperspektive suchen, |
  |
mit Unterstützung durch die BeraterInnen ihren Alltag selbst regeln können, |
  |
eine Schule oder Berufsausbildung bzw. berufsvorbereitende Maßnahmen besuchen, zumindest aber die ausdrückliche Bereitschaft mitbringen, |
  |
sich freiwillig für die Jugendwohngemeinschaft entscheiden, |
  |
gewillt sind, sich beraten und betreuen zu lassen, sowie mit anderen Jugendlichen in einer Gruppe zu wohnen, |
  |
frei von alltagsbestimmendem Drogenkonsum sind, |
  |
nach Auffassung des zuständigen Jugendamtes einen Hilfebedarf haben. |
|
Aufnahmeverfahren / Einzug
 |
| |
Ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme der Jugendlichen in eine WG ist die Eignung der Betreffenden für die Betreuungsform.
Da die JWG eine Einrichtung mit betreuungsfreien Zeiten ist, erfordert die Unterbringung in einer WG bei den Jugendlichen ein Mindestmaß an Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Entwicklungsbereitschaft.
Der Erstkontakt findet außerhalb der Einrichtung (WG-Wohnung) mit den BeraterInnen statt. Danach folgt die Vorstellung in der Jugendwohngemeinschaft. Über die Aufnahme neuer Jugendlicher entscheiden die JWG-BeraterInnen nach Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendamt. An dieser Entscheidung werden die Jugendlichen, die in der WG leben, angemessen beteiligt. Danach erfolgt die Jugendhilfekonferenz mit dem unterbringenden Jugendamt und den Sorgeberechtigten.
Anschließend wird gegebenenfalls das Zimmer in der WG renoviert, eingerichtet und der Umzug organisiert. Zwischen dem Erstkontakt und dem Einzug sollen maximal 14 Tage liegen.
|
Grundregeln
 |
| |
Mit dem Einzug verpflichtet sich der Jugendliche zur Einhaltung der JWG-Regeln:
  |
Keine gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Einrichtung. |
  |
Kein Drogen- und Alkoholkonsum in der JWG. |
  |
Regelmäßige Teilnahme am wöchentlich stattfindenden Gruppenabend sowie an Gruppenaktivitäten und -reisen. |
  |
Aktive und zuverlässige Beteiligung an der gemeinsamen Haushaltsführung. Dazu gehören u.a. Putzdienste in den Gemeinschaftsräumen, die Verwaltung von Gruppenkassen sowie die Beteiligung an nötigen Renovierungsarbeiten. |
|
Auszug
 |
| |
Die WG-Unterbringung endet, wenn die Jugendlichen so selbständig geworden sind, dass eine eigenständige Lebensführung möglich ist.
Ein Auszug kann auch nach wiederholten massiven Verstößen gegen die WG-Regeln von den PädagogInnen entschieden werden. In allen Fällen werden Entscheidungen in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt und gegebenenfalls mit den Erziehungsberechtigten getroffen. Bei Bedarf unterstützen die WG-BeraterInnen die Jugendlichen auf der Suche nach einer für sie geeigneten Unterbringungsform.
Auch ein Wechsel der Hilfeform kann zwischen den Beteiligten im Bedarfsfall vereinbart werden, z.B. ambulante Weiterbetreuung in der eigenen Wohnung.
|
Die pädagogische Arbeit
 |
| |
Die BeraterInnen sind wochentags in den Nachmittags-und Abendstunden in der JWG präsent. Zu besonderen Anlässen und in Konflikt-und Krisensituationen sind sie auch außerhalb dieser Zeiten, z.B. auch am Wochenende, telefonisch erreichbar und ansprechbar.
Die in der JWG lebenden Jugendlichen werden von den BeraterInnen pädagogisch betreut und beraten. Diese stehen den Jugendlichen als Vertrauenspersonen bei persönlichen Problemen und bei der Bearbeitung von Konflikten aus der Herkunftsfamilie zur Verfügung. Sie entwickeln gemeinsam mit den Jugendlichen schulische und berufliche Perspektiven bzw. individuelle Lebensentwürfe. Die BeraterInnen üben auch Kontrollfunktionen aus, halten Kontakt zur Schule oder Ausbildungsstelle und fordern Einhaltung der WG-Regeln und anderer getroffener Vereinbarungen.
|
Ziel des Aufenthaltes
 |
| |
Ziel der sozialpädagogischen Betreuung in der JWG ist es, die Jugendlichen durch Einzelbetreuung individuell auf ihrem Weg der Verselbstständigung zu unterstützen, die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative zu fördern und sie zur Auseinandersetzung mit persönlichen Bedürfnissen und Lebensentwürfen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Möglichkeiten und Beschränkungen anzuregen.
Zur Betreuung gehört daher die Unterstützung bei Schulproblemen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Hilfen zur Verselbständigung, z.B. im Umgang mit Ämtern und bei der Einteilung des eigenen Geldes.
Die WG-Arbeit verfolgt neben der Unterstützung der einzelnen BewohnerInnen auch gruppenpädagogische Ziele. Zur Verselbständigung der Jugendlichen gehören in diesem Sinne auch soziale Lernprozesse, wie z.B. die Aneignung von verbalen Fähigkeiten und die Abstimmung eigener Interessen und Bedürfnisse mit denen anderer.
Der Verselbständigungsprozess der Einzelnen ist nicht zu trennen von der Entwicklung sozialer Kompetenzen, gemeinsamer Handlungsfähigkeit und eines möglichst tragfähigen sozialen Umfeldes. Nach dem Auszug aus der JWG sollen die jungen Menschen in der Lage sein, unabhängig von öffentlicher Hilfe, in einer eigenen Wohnung nach ihrem selbst gewähltem Lebensentwurf leben zu können.
|
Finanzierung
 |
| |
Die Finanzierung der sozialpädagogischen Betreuung erfolgt durch einen vereinbarten Kostensatz, der von den unterbringenden Jugendämtern getragen wird. Die Jugendlichen erhalten unabhängig davon laufende Hilfen zum Lebensunterhalt.
|
Rechtsgrundlagen
 |
| |
Die Unterbringung erfolgt durch das jeweils zuständige Jugendamt nach § 27 in Verbindung mit § 34 und ggf. § 41 SGB VIII (KJHG).
|
|