Leistungsbeschreibung
Betreutes Wohnen für Volljährige
(BWV)
   Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 KJHG (ISE)
 Erziehungsbeistand nach § 30 KJHG
 Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG
 Jugendwohnhilfe für junge Volljährige (JWH)
 Jugendwohngemeinschaften (JWG)
 Betreutes Einzel-/Zweierwohnen (BEW)

Projektrahmen
 

Der Verein bietet 12 Plätze für junge Volljährige, die allein oder in einer Wohngemeinschaft (zwei bis vier Personen) untergebracht werden können.Sie werden durch sozialpädagogische Fachkräfte in einem Betreuungsumfang von 5,25 Wochenstunden beraten und betreut. Eine Mitarbeiterin verwaltet und akquiriert Wohnungen. Die Wohnungen befinden sich in den Bezirken Tiergarten, Wedding, Schöneberg, Neukölln, Reinickendorf und Prenzlauer Berg. Es besteht die Möglichkeit, eine Wohnung in einem Wunschbezirk der jungen Volljährigen anzumieten. Um möglichst lebensnahe Verhältnisse herzustellen, sind alle Wohnungen dezentral in verschiedenen Häusern vom Verein angemietet worden.
Die jungen Volljährigen wohnen während der Jugendhilfe in einer Wohnung des Projektes. Nach Maßgabe der Kapazitäten besteht die Möglichkeit, während der Betreuungszeit die Wohnform (allein oder WG) zu wechseln unter Beibehaltung der Betreuungskontinuität. Junge Volljährige können in besonderen Einzelfällen auch nach Beendigung der Jugendhilfe in der Wohngemeinschaft bzw. in der Wohnung verbleiben. In diesen Fällen geht der Verein mit ihnen ein Untermietverhältnis ohne Betreuung ein ( siehe auch Jugendwohnhilfe )

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die zur Realisierung ihrer angestrebten Ausbildung und auf Grund ihrer persönlichen Entwicklung auf Beratung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind und in einer andren betreuten Wohnform nicht angemessen untergebracht wären. Es handelt sich dabei um junge Volljährige, die aus anderen Jugendhilfeeinrichtungen kommen, ihr Leben noch nicht eigenständig bewältigen können, aber keiner intensiven Betreuung bedürfen. Die Hilfe richtet sich auch an junge Menschen, deren Hilfebedarf erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintritt.
Aufgenommen werden junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren. Voraussetzung ist, dass vom zuständigen Jugendamt ein Hilfebedarf festgestellt wurde und Einvernehmen aller Beteiligten darüber besteht, dass die angebotene Betreuungsdichte ausreicht. Letztlich ist nicht das Alter der jungen Menschen der entscheidende Maßstab, ob es sich hierbei um die richtige und ausreichende Betreuungsform handelt, sondern der Grad der Selbständigkeit des Volljährigen.

Aufnahmeverfahren / Einzug
 

Ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme der jungen Volljährigen ist die Eignung des Betreffenden für diese Betreuungsform. Diese wird in einem ersten Bewerbungsgespräch mit den jungen Volljährigen durch die PädagogInnen abgeklärt. Über die Aufnahme entscheiden die BeraterInnen nach Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendamt. Es folgt eine Jugendhilfekonferenz. Anschließend wird gegebenenfalls die Wohnung renoviert, eingerichtet und der Einzug organisiert.
Zwischen dem Erstkontakt und die Entscheidung über die Aufnahme sollen maximal 14 Tage vergehen. Die Verweildauer der jungen Volljährigen beträgt zwischen einem und zwei Jahren und endet in der Regel mit Beendigung des nächsten Ausbildungsabschnitts.

Grundregeln
 

Bei Einzug wird ein Betreuungs- sowie ein befristeter Untermietvertrag für die Wohnung abgeschlossen. Mit der Zustimmung zum Betreuungsvertrag verpflichten sich die jungen Volljährigen zur Einhaltung der von den ProjektmitarbeiterInnen als notwendig und sinnvoll erachteten Grundregeln:

Zuverlässige und aktive Teilnahme an den regelmäßigen Einzelgesprächsterminen mit der zuständigen BezugsberaterIn.
Regelmäßiger Besuch von Schule, Ausbildung o.ä.
Die BeraterInnen betreten in Notfällen oder Krisensituationen ohne Absprache die Wohnung.
Kein alltagsbestimmender Drogenkonsum.
Keine gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Der befristete Untermietvertrag regelt die Verpflichtungen, die mit Anmietung der Wohnung eingegangen werden.

Auszug
 

Der Auszug findet in der Regel statt, wenn die jungen Erwachsenen so weit selbstständig sind, dass eine eigenständige Lebensführung möglich ist.
Zu einem vorzeitigen Auszug bzw. einer Kündigung des Vertrages oder zum Umzug in eine JWG können z.B. folgende Gründe führen:

Die sozialpädagogische Betreuung reicht nicht aus, um die jungen Volljährigen angemessen zu unterstützen.
Fehlende Bereitschaft, sich auf ein kontinuierliches Betreuungsverhältnis einzulassen, z.B. fortgesetztes Nichteinhalten von Terminen und Absprachen.

Die pädagogische Arbeit
 

Die Beratung findet verbindlich einmal wöchentlich mittels intensiver Einzelgespräche in der Wohnung des jungen Erwachsenden oder in den Projekträumen durch die BezugsberaterIn statt. Daüber hinaus können die Volljährigen zusätzliche Termine vereinbaren und in den Sprechzeiten zur Beratung kommen.
Das BWV bietet Beratung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung (z.B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld), bei der Entwicklung einer individuellen Zukunftsperspektive, bei Problemen in Schule und Ausbildung sowie Hilfe bei Konfliktbewältigung, Therapieplatzsuche etc..
Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit liegt in der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und der zügigen Verselbständigung. Die gruppenpädagogischen Angebote finden auf freiwilliger Basis für diejenigen statt, die noch nicht ausreichend in positive soziale Bezüge außerhalb des Wohnprojektes eingebunden sind. Dadurch entstehende Bindungen und soziale Bezüge sollen unabhängig vom Projekt Bestand haben können.

Ziel des Aufenthaltes
 

Ziel der Hilfe ist die möglichst zügig zu erreichende Selbständigkeit der jungen Menschen. Zur Verselbständigung gehöhrt neben dem eigenständigen Leben in einer eigenen Wohnung auch der Erwerb einer abgeschlossenen Schul- und Berufsausbildung, zumindest aber die Entwicklung und beginnende Umsetzung von Berufsperspektiven.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einbindung in möglichst tragfähige soziale Bezüge. Das Zusammenleben von jungen Volljährigen in Wohngemeinschaften bietet hier eine gute Möglichkeit zur Entwicklung von Konfliktfähigkeit und Auseinandersetzungsbereitschaft.

Finanzierung
 

Die Finanzierung der sozialpädagogischen Betreuung erfolgt durch einen vereinbarten Kostensatz, der von den unterbringenden Jugendämtern getragen wird. Die Jugendlichen erhalten zusätzlich davon laufende Hilfen zum Lebensunterhalt.

Rechtsgrundlagen
 

Die Unterbringung erfolgt durch das jeweils zuständige Jugendamt nach § 34 und § 41,1 des SGB VIII (KJHG).