Leistungsbeschreibung
Sozialpädagogische Familienhilfe
ambulante Hilfe nach § 31 KJHG
   Jugendwohnhilfe für junge Volljährige (JWH)
 Jugendwohngemeinschaften (JWG)
 Betreutes Einzel-/Zweierwohnen (BEW)
 Betreutes Wohnen für Volljährige (BWV)
 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 KJHG (ISE)
 Erziehungsbeistand nach § 30 KJHG
Projektrahmen
 

Der Verein beschäftigt zur Zeit vier KollegInnen, die insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen arbeiten. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrungen im betreuten Jugendwohnen, den ambulanten Hilfen zur Erziehung und über unterschiedliche Zusatzqualifikationen.

Zielgruppe

Wir wollen mit dieser Hilfeform Familien mit minderjährigen Kindern erreichen, die grundsätzlich einen Hilfebedarf bei der Bewältigung von akuten Einzelkrisen erkennen und bereit sind, diese mit Hilfe von pädagogischen Fachkräften in der Familie zu bearbeiten. Bei diesen Einzelkrisen kann es sich z.B. um besondere Schwierigkeiten mit Kindern (evtl. auch die Begleitung von deren Rückführung aus Fremdunterbringung), Probleme allein erziehender Eltern nach Tod des Partners oder Trennung handeln.
In der Regel ist die Hilfeform bei dauerhafter Überforderung durch extreme, sich gegenseitig verstärkende belastende Faktoren wie z.B. Gewalt, Sucht, psychische Erkrankung der Eltern nicht geboten.

Aufnahmeverfahren / Einzug / Verweildauer
 

Die Hilfe kann beginnen, wenn sie von der betreffenden Familie gewollt und vom zuständigen Jugendamt befürwortet ist; das zuständige Jugendamt uns als potentielle Fachkräfte zur Durchführung heranzieht und uns mit der Durchführung der Hilfe beauftragt. Vor Beginn der Hilfe

muß ein möglichst präziser Hilfeauftrag formuliert werden,
findet Klärung im Team statt, ob Kapazitäten vorhanden sind und wer die Hilfe leisten kann,
klären BeraterIn und Co-BeraterIn im Erstgespräch mit der Familie, ob gegenseitige Akzeptanz als tragfähige Arbeitsgrundlage hergestellt werden kann,
werden Vereinbarungen zwischen der Familie und den BetreuerInnen über den Umgang miteinander getroffen (z.B. telefonische Erreichbarkeit).
Während der Hilfe
wird in regelmäßigen Abständen im Austausch mit dem Jugendamt überprüft, inwieweit die Ziele des Hilfeplans erreicht werden konnten, welche Erfolge zu vermelden sind bzw. welche Widerstände bearbeitet werden können oder ob gegebenenfalls eine Modifizierung des Hilfeplans geboten ist,
kann bei besonderen Vorkommnissen, wie z.B. Aufdeckung von sexuellem Mißbrauch oder anderen Formen von Gewalt in der Familie unmittelbarer Schulterschluß mit dem zuständigen Jugendamt erforderlich werden.
Die Hilfe kann beendet werden, wenn
im Verlauf der Hilfe eine tragfähige Arbeitsbeziehung abhanden kommt,
die im Hilfeplan formulierten Ziele nicht erreichbar sind,
Teilziele erreicht sind und eine Fortführung der Hilfe mit anderen Schwerpunkten und in anderer Form sinnvoll und notwendig erscheint,
die im Hilfeplan formulierten Ziele erreicht sind.

Die pädagogische Arbeit
 

Die Hilfe richtet sich an die Familie als Ganzes. Die pädagogische Arbeit umfaßt spezifische praktische, den Alltag begleitende Hilfen wie Partnerberatung, Erziehungsberatung, Anleitung bei der Arbeit im Haushalt, Unterstützung bei der materiellen Lebenssicherung, gemeinsame Unternehmungen mit Eltern und Kindern, Betreuung bei den Hausaufgaben etc. Die Form, in der die Hilfe geleistet wird, umfaßt ein Spektrum von praktischer Hilfe, beratenden Gesprächen und modellhaftem Handeln.
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei Überschuldung ganz anders aussehen als bei schweren emotionalen Krisen der Partner oder Eltern. Eine Verbesserung der Kooperation mit Institutionen wie Ämtern und Schule soll da, wo erforderlich, durch Vermittlung, Beratung und Begleitung erreicht werden. Ein Heranführen an weiterführende Angebote wie z.B. Schularbeitszirkel, Beratungsstellen, therapeutische Angebote etc. soll die Selbsthilfekompetenzen der Einzelnen und der Familie als Ganzes nachhaltig fördern und stabilisieren.
Zur Verbesserung des Verhältnisses der Familie zum sozialen Umfeld und zur Stärkung der Selbsthilfekompetenzen ist es sinnvoll, diese an die soziale Infrastruktur im Stadtteil heran zu führen (z.B. Gruppenangebote für Familien, Freizeitangebote, Selbsthilfegruppen etc.).

Ziele der Hilfe
 

Fähigkeit erwerben, das eigene Verhalten und dessen Wirkung auf die Restfamilie zu reflektieren,
lernen, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und zu benennen,
adäquate Strategien der Konfliktlösung entwickeln,
Bewältigung von Problemen und Lösung von Konflikten,
Stärkung der Selbsthilfekompetenzen durch gezielte Verbindung von pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen,
Wiedererlangen der Fähigkeit zu Problemlösung und Alltagsbewältigung,
Aufbrechen von Isolation der Familie und Öffnung nach außen.

Finanzierung
 

Die Hilfe wird über einen Fachleistungsstundensatz finanziert, der vom zuständigen Jugendamt getragen wird.

Rechtsgrundlagen
 

Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit sind die Bestimmungen des § 31 SGB VIII (KJHG).