Leistungsbeschreibung
Jugendwohnhilfe für junge Volljährige
(JWH)
   Jugendwohngemeinschaften (JWG)
 Betreutes Einzel-/Zweierwohnen (BEW)
 Betreutes Wohnen für Volljährige (BWV)
 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 KJHG (ISE)
 Erziehungsbeistand nach § 30 KJHG
 Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG

Projektrahmen
 

Die Jugendwohnhilfe für junge Volljährige (JWH) ist eine Form des begleiteten Jugendwohnens. Jungen Heranwachsenden steht hier eine Wohnmöglichkeit als Zwischenstation auf dem Weg zur eigenen Wohnung zur Verfügung. Aufgenommen werden Heranwachsende im Alter von 18-21 Jahren, in begründeten Einzelfällen auch über dieses Alter hinaus.
In der Übergangswohngruppe für junge Volljährige des Jugendwohnprojektes Palacio stehen sechs kleine, abschließbare Zimmer für drei Frauen und drei Männer sowie Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnraum und Bad) zur Verfügung. Die Koordination wird mit zur Zeit fünf Stunden in der Woche von den BeraterInnen des Wohnprojektes geleistet.
In den anderen Wohnprojekten können junge Volljährige in besonderen Einzelfällen auch nach Beendigung der Jugendhilfe in der Wohngemeinschaft bzw. der Wohnung verbleiben (z.B. im BWV). In diesen Fällen geht der Verein mit ihnen ein Untermietverhältnis ohne Betreuung ein. Die Koordination wird ehrenamtlich geleistet.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden junge Menschen ab 18 Jahren. Diese müssen sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sich selbst finanzieren können (durch Lohn/Gehalt oder Bafög, BAB, Unterhalt der Eltern oder Hilfe zum Lebensunterhalt) und einen gültigen WBS besitzen.
Für die Unterbringung in der JWH ist in der Regel eine regelmäßige externe Beratung und Betreuung der Betreffenden erforderlich. Werden die Heranwachsenden über eines der bezirklichen Jugendämter vermittelt, ist die externe Beratung und Betreuung nach § 13 (3) bzw. § 41 KJHG durch dieses Jugendamt zu gewährleisten. Wenn die Vermittlung über andere Wege erfolgt, müssen sich die Heranwachsenden, z.B. beim zuständigen Jugendamt, um eine externe Beratung und Betreuung bemühen.
Die BewerberInnen müssen über ein hohes Maß an Verlässlichkeit, Selbstverantwortlichkeit, Toleranz, Verantwortungsgefühl und Selbstständigkeit verfügen und ihrer Ausbildung eigenständig nachgehen. Wichtig ist darüber hinaus ein adäquates Gruppenverhalten. Dazu gehört die Bereitschaft, auf das nächtliche Ruhebedürfnis anderer MitbewohnerInnen zu achten, Putzdienste eigenständig zu erledigen und sowohl die eigenen Bedürfnisse offen zu äußern als auch die Bedürfnisse und Interessen der MitbewohnerInnen zu akzeptieren und zu berücksichtigen.
Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich an die Regeln in der JWH zu halten und an den regelmäßigen Plena (in einer WG) teilzunehmen.
Nicht geeignet sind dementsprechend junge Heranwachsende, die in der JWH ihre Bedürfnisse auf Kosten anderer MitbewohnerInnen in der JWH ausleben, deren Umgang mit Drogen und Alkohol die Verletzung der diesbezüglichen Regelung in der Hausordnung erwarten lässt, die ihre Ausbildung nicht ernst nehmen und die durch ihr Verhalten das geregelte und friedliche Miteinander (lt. gültiger Hausordnung) im Wohnprojekt gefährden.

Aufnahmeverfahren / Einzug
 

BewerberInnen müssen sich persönlich zu den Sprechzeiten im Projekt vorstellen. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine freien Plätze zur Verfügung stehen, können sich die Betreffenden auf eine Warteliste setzen lassen.
Vor der Aufnahme findet ein Aufnahmeverfahren statt, dessen Ziel es ist, abzuklären, ob der sich bewerbende junge Mensch den formalen Kriterien entspricht und ob er sich persönlich für dieses Projekt eignet. Das Aufnahmeverfahren enthält folgende, verbindliche Schritte:

Vorstellungsgespräch der BewerberInnen mit der KoordinatorIn.
Vorstellungstermin bei den in der JWH lebenden Menschen.
Vorstellungsgespräch der BewerberInnen mit der KoordinatiorIn und einer weiteren ProjektmitarbeiterIn.
Anschließend die Entscheidung der KoordinatorIn und der am Gespräch beteiligten MitarbeiterIn über die Aufnahme in die JWH unter angemessener Berücksichtigung der Äußerungen und Einwände der bereits hier lebenden Menschen.
Im Falle der Aufnahme: Hilfeplangespräch mit dem Heranwachsenden, der externen BetreuerIn, der Koordinatorin und einer weiteren ProjektmitarbeiterIn.
Im Falle der Aufnahme wird zwischen dem Heranwachsenden und dem Ev. Klubheim ein Untermietvertrag geschlossen., der zunächst auf höchstens 8 Monate befristet ist. Es besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag auf 2 Jahre zu verlängern.
Notaufnahmen finden in Einzelfällen für 14 Tage statt, wenn mindestens die JWH-KoordinatorIn nach einem persönlichen Vorgespräch den dringenden Bedarf anerkennt. Innerhalb von zwei Wochen findet dann das oben aufgeführte Aufnahmeverfahren statt. Sollten sich die Heranwachsenden in diesen Gesprächen als nicht geeignet erweisen, müssen sie innerhalb des o.g. Zeitraumes das Projekt wieder verlassen.

Grundregeln
 

Bei Einzug in die JWH verpflichten sich die jungen Heranwachsenden zur Einhaltung der Hausordnung, sowie dazu, das Betreuungsverhältnis zur externen BetreuerIn aufrecht zu erhalten.

Auszug
 

Die Unterbringung in der JWH kann einige Wochen, in der Regel aber maximal zwei Jahre dauern. Der Auszug erfolgt,

wenn die Heranwachsenden eine eigene Wohnung gefunden haben,
wenn ein 8-Monatsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird, oder wenn die maximale Unterbringungszeit erreicht ist,
innerhalb von 14 Tagen, wenn drei Abmahnungen erteilt wurden,
außerordentlich, wenn der weitere Verbleib der Betreffenden in der JWH aufgrund von massiven Regelverstößen von den MitarbeiterInnen nicht weiter verantwortet werden kann.

Die interne Begleitung (pädagogische Arbeit)
 

Die interne Begleitung zielt darauf ab, die Heranwachsenden in ihrem Wohnalltag zu unterstützen. Die KoordinatorIn hilft den jungen Erwachsenen bei der Bewältigung lebenspraktischer Probleme, sie behält die gruppendynamischen Prozesse (WG) und die Einhaltung der regeln im Blick. Sie ist die AnsprechpartnerIn, wenn es zu Konflikten in der Gruppe kommt. Die KoordinatorIn führt regelmäßig mit den BewohnerInnen Gespräche über deren individuelle Situation in der JWH. Die KoordinatorIn kümmert sich um die anfallende Verwaltungsarbeit und die Finanzen und hält Kontakt zu den BetreuerInnen. Außerdem informiert sie die externen BeraterInnen über Abmahnungen und drohende Kündigungen. Von den externen BetreuerInnen wird erwartet, dass sie das Leben in der JWH betreffende Informationen, die sie von ihren KlientInnen erhalten, an die KoordinatorIn weitergeben.

Ziel des Aufenthaltes
 

Ziel ist der kurz- oder mittelfristige Übergang in eine eigene Wohnung bzw. in die Selbständigkeit. Während des Aufenthalts im Projekt steht die Bewältigung des eigenen Lebens und das Zusammenleben mit den MitbewohnerInnen im Vordergrund.

Finanzierung
 

Es gibt keinen Kostensatz. Miete und Nebenkosten (Strom, Reparaturkasse) werden von den jungen Heranwachsenden selbst bezahlt.

Rechtsgrundlagen
 

Das Angebot entspricht § 41,3 und § 13,3 KJHG.