Die Projekte

Wohnsinn
Jugendwohnprojekt Tiergarten

Wir bieten
Betreutes Einzelwohnen/ Apartmentwohnen BEW(BEW)/
Zweierwohnen, Wohnen Zwei Plus (3er WG),
Jugendwohngemeinschaft (4 Plätze) alle nach § 34 SGB VIII und betreutes Wohnen für junge Volljährige nach §§ 34,41 SGB VIII BWV(BWV)
sowie Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§ 35 SGB VIII)
Betreuungshilfe (§ 30 SGB VIII) und Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII
 
Treffpunkt: Stromstraße 24,
10551 Berlin
Verkehrsverbindung: U-Bahn Birkenstraße oder Turmstraße,
Bus 123, M 27
Telefon: 030/ 39 87 97 80
Telefax: 030/ 39 87 97 82
e-mail: wohnsinn@klubheim-berlin.de
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr
Ansprechpartner: Frau Hünten, Frau Schneider,
Frau Hauser, Frau Bundrock,
Frau Winkler, Herr Lubasch

 
 

WOHNSINN ist im Februar 2010 in neue Räume in die Stromstraße 24 in Berlin Moabit gezogen. In dem Haus sind im 1. OG Vorderhaus der Treffpunkt und die Büroräume des Projekts und im 2. OG eine Jugend WG mit 4 Plätzen untergebracht. Im Seitenflügel des Hauses befindet sich das Apartmentwohnen
In drei 1,5 Zimmerwohnungen und fünf 1 Zimmerwohnungen können dort 8 Jugendliche wohnen.
Außerhalb des Hauses verfügen wir in Laufnähe (in der Stephanstraße) noch über weitere vier 1 Zimmerwohnungen, darunter eine möblierte Aufnahmewohnung. Und in einem Haus in der Stendaler Straße, ebenfalls in Laufnähe zum Treffpunkt befindet sich das Zweierwohnen und das Wohnen Zweiplus, eine WG mit 3 Plätzen und täglichen Betreuungszeiten (Mo. -Fr.).
Das Zweierwohnen und das Wohnen Zweiplus sind angegliedert an das Betreute Einzelwohnen (BEW).
Einmal wöchentlich wird im Treffpunkt abwechseld von einzelnen Jugendlichen des BEW mit Unterstützung einer Betreuerin gekocht und gemeinsam gegessen. An manchen Gruppenabenden machen wir sportliche und kulturelle Aktivitäten, die vorher mit den Jugendlichen geplant wurden.
Die Wohngemeinschaft hat ihren eigenen Gruppenabend. In der WG betreuen ein Kollege und eine Kollegin vier Jugendlichen mit täglichen Betreuugszeiten (Mo.-Fr.).
Zusätzlich zu den stationären Hilfen nach § 34,41 SGB VIII führen wir ambulante Hilfen nach §§ 30, 31 und 35 SGB VIII durch. Die so betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen wohnen meist in eigenem Wohnraum. In Ausnahmefällen wohnen sie noch in der Familie oder in unserer Aufnahmewohnung, während wir mit ihnen eine eigene Wohnung suchen.
Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuungssystem, auch in den Wohngemeinschaften. D.h., dass jede/r Jugendliche eine/n hauptverantwortliche/n Betreuer/in und eine/n Co-Betreuer/in hat.
Durch die unterschiedlichen Betreuungs- und Wohnformen ist es in Einzelfällen möglich, falls notwendig und sinnvoll, in eine andere Hilfeform zu wechseln und dabei z.T. auch den / die Betreuer/in oder den / die Co- Betreuer/in zu behalten.
Unser Team besteht z.Zt. aus fünf Pädagoginnen und einem Pädagogen, alle mit Hochshulabschluss und z. T. auch mit systemischen Zusatzausbildungen.